Apotheken-Notdienst
Dienstbereitschaft
Nicht nur während der allgemeinen Ladenöffnungszeiten sind die Apotheken verlässliche Ansprechpartner, auch nachts, am Wochenende oder an Feiertagen stehen sie in Notsituationen, wenn eine plötzliche Erkrankung, starke Schmerzen oder andere Ereignisse einen dringenden Bedarf an Arzneimitteln und fachliche Beratung hervorrufen, zur Verfügung.
Das ganze Jahr über sind die Apotheken rund um die Uhr für die Bevölkerung erreichbar. Die Dienstbereitschaft der Apotheken, auch Notdienst genannt, ist gesetzlich geregelt. Die Apothekenbetriebsordnung verpflichtet die Apotheken, die Bevölkerung permanent mit Arzneimitteln zu versorgen. Um ihren Arzneimittelversorgungsauftrag gerecht zu werden, sind immer einige Apotheken rund um die Uhr geöffnet bzw. zu erreichen und zur Abgabe von Arzneimitteln verpflichtet. Alle Apotheken in Niedersachsen sichern im Wechsel die Notdienstversorgung.
Wo ist die nächste dienstbereite Apotheke?
In Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kann unter www.aponet.de die nächste dienstbereite Apotheke abgerufen werden. Über die Eingabe der Postleitzahl werden die Apotheken mit den entsprechenden Dienstzeiten bekannt gegeben. Darüber hinaus können die nächsten dienstbereiten Apotheken auch über die bundesweit einheitliche Rufnummer 11 8 33 abgerufen werden (einmalig 20 ct zzgl. 99 ct/Min).
Suche
Mit Hilfe des Formulars können Sie die für Sie zuständige Notdienstapotheke finden. Das Ergebnis der Suche wird Ihnen in einem neuen Fenster angezeigt.
Notdienstgebühr
Wenn die Apotheker auch jederzeit gern weiterhelfen, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. In der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6.00 Uhr und ab 14.00 Uhr, können die Apotheken nach § 6 Arzneimittelpreisverordnung eine Notdienstgebühr von 2,50 € erheben.
